Familienschutz ab 01.01.2025

VERSICHERER:

 Europ Assistance Services GmbH (EA) Adenauerring 9 81737 München


Folgende Leistungsbausteine sind im Versicherungsschutz enthalten:


 Fahrzeugschutz & Personenschutz


Fahrzeugschutz
Folgende Personen haben Versicherungsschutz, wenn sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug fahren (versicherte Personen):
-Sie als Mitglied von „Deutscher Neuer Automobil- und Verkehrsclub e.V.“


-Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner


-Ihr nicht ehelicher Lebenspartner, sofern er an Ihrem Wohnsitz gemeldet ist


-bis zu insgesamt 7 Kinder bis zu 18 Jahren: eigene Kinder (leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder) sowie die Kinder Ihres Lebenspartners. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kinder an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind. Für die Kinder endet der Versicherungsschutz am Tag des 18. Geburtstags.
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Versicherungsschutz besteht auch für Kosten, die den berechtigten Insassen entstehen, sofern dies in den Leistungen entsprechend geregelt ist. Berechtigte Insassen sind Personen, die Sie im Fahrzeug unentgeltlich transportieren. Sie müssen in einer persönlichen Beziehung zu Ihnen stehen. Personen, die Sie lediglich zur vorübergehenden Mitreise aufnehmen, sind keine berechtigten Insassen.


Personenschutz
Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen, jedoch unabhängig vom gewählten Transportmittel.

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