Automobil u. Verkehr
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Nach 25 Jahren das Aus für die AU
Plakette.
.
Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr
auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die Abgasuntersuchung
wird zum Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Der Deutsche NAVC macht jetzt darauf aufmerksam, dass im kommenden
Jahr nach der Durchführung der Hauptuntersuchung zudem die abgelaufenen
sechseckigen AU Plaketten entfernt werden.
Fast 25 Jahre klebte sie auf den vorderen Nummernschildern unserer
Fahrzeuge und folgte in der Farbgebung der TÜV Plakette: Die sechseckige,
farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die anfangs des Bestehens
der Abgassonderuntersuchung ASU und ab 1993 das erfolgreiche Absolvieren
der AU auch für Dieselmotoren dokumentierte.
Diese Plakette ist ab 2010 Geschichte, weil die Abgasuntersuchung in
die Hauptuntersuchung integriert wird. Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig,
sodass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden. Selbst für
den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen
2009er TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert
werden muss, gibt es für ihn keine neue AU Plakette.
Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012.
Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung
nach 3 Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen.
Ab dem nächsten Jahr werden überdies abgelaufene und somit
überflüssige AU-Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht
mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen
einhergeht, kann eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte
aufgeklebt werden.
Folgendes ist ab dem 1.1.2010 zu beachten:
- Die AU wird als eigenständige Teiluntersuchung zur HU wie bisher
von anerkannten AU-Werkstätten und von der Überwachungsorganisationen
wie TÜV, Dekra oder GTÜ durchgeführt und bescheinigt. Sie
muss dann bei allen Fahrzeugen im Monat der HU-Fälligkeit bzw. in
dem Monat davor durchgeführt werden.
- Für die Dokumentation der AU - als Teiluntersuchung der HU -
sind nur noch AU-Nachweise zulässig.
- HU-Prüfer erkennen nur solche Nachweise an, die mit einem Nachweis-Siegel
mit Jahreszahl und einer Zangenprägung des AU-Betriebes versehen sind.
Die Jahreszahl ist das Jahr der Gültigkeit des Siegels. Siegel mit
2010 dürfen bis zum 31.12.2010 verwendet werden usw.
Lothar Göhler
Abschleppen - aber richtig!
Bonn /Berlin, 14. Februar 2008: Gerät ein Autofahrer in eine Notsituation
und bleibt er mit seinem Fahrzeug unfreiwillig liegen, darf er abgeschleppt
werden. Doch viele Autofahrer sind unsicher, was in dieser Situation erlaubt
ist und wie sie sich richtig verhalten. Die Deutsche Verkehrswacht hat
Regeln und Verhaltenstipps zusammengestellt, an denen sich Betroffene orientieren
können.
„Ein Fahrzeug, das auf einer Fahrt plötzlich ‚seinen Geist’ aufgibt,
kann rasch zu einer Gefahr werden. Der Fahrzeugführer ist gut beraten,
unbedingt einen kühlen Kopf zu bewahren“, so Kurt Bodewig, Präsident
der Deutschen Verkehrswacht.
„Die DVW schlägt folgendes Verhalten vor: Zügig aus der Notsituation
herauszukommen ist das Wichtigste,
wobei immer auf die eigene und auch auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer
zu achten ist.
Hier Schritt für Schritt eine Anleitung:
1. Bei Motorschaden sofort Warnblinklicht einschalten und damit andere
Verkehrsteilnehmer informieren.
2. Den Wagen nach Möglichkeit an den äußeren Straßenrand
rollen lassen, ohne dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.Auf
die „sichere“ (verkehrsarme oder verkehrsfreie) Straßenseite hin
aus dem
PKW steigen, dabei umgehend Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.Einen
Abschleppdienst anrufen.“ Sollte es nicht möglich sein, einen Abschleppdienst
zu benachrichtigen, kann ein anderer Kraftfahrer beim Abschleppen helfen.
Der Führer des liegen gebliebenen Fahrzeugs sollte sich in der Betriebserlaubnis
seines Wagens nochmals versichern, ob er auf Besonderheiten achten muss.
Beispielsweise gilt für Automatik-Wagen, dass die maximale Geschwindigkeit
beim Abschleppen 50 km/h nicht überschritten
und die Abschleppstrecke nicht länger als 50 km sein darf. Grundsätzlich
sollten sich Abschlepper und Abgeschleppter auf ein sehr nahes Ziel verständigen
und ihre Geschwindigkeit an die Verkehrsdichte und andere situative Gegebenheiten
anpassen.
Wenn ein Abschleppseil verwendet wird, darf der Abstand zwischen den
Fahrzeugen nicht mehr als 5 Meter betragen; ein rotes Fähnchen gehört
in die Mitte des Seils. Das Seil wird in den Abschleppösen der Fahrzeuge
befestigt. Der Führer des abgeschleppten Autos muss besonders aufmerksam
sein; wird beispielsweise ein Bremsvorgang nötig, so muss er besonders
frühzeitig und weich bremsen, damit das Seil straff bleibt und auch
ohne Ruck wieder beschleunigt werden kann.
Unter Sicherheitsaspekten ist eine Abschleppstange günstiger –
und bei Bremsausfall des defekten Fahrzeugs ist Abschleppen nur mit einer
Stange erlaubt. Sie wird in die Abschleppösen geklinkt oder eingeschraubt,
möglichst bei beiden Fahrzeugen auf der gleichen Seite, damit die
Stange beim Bremsen nicht knickt.
Da der Motor des defekten Fahrzeugs nicht läuft, funktioniert
weder der Bremskraftverstärker noch die Servolenkung. Der Führer
dieses Wagens muss sich darauf einstellen, dass er beim Lenken wie beim
Bremsen wesentlich mehr Kraft aufwenden muss als beim normalen Autofahren.
Hier noch einige grundsätzliche Regelungen für den Abschleppvorgang:
1. Warnblinklicht an beiden Wagen einschalten! Denken Sie daran: Bei
vielen modernen Fahrzeugen wird das
Warnblinklicht unterbrochen, so lange das Blinklicht beim Abbiegen
eingeschaltet ist. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
2. Beim abgeschleppten Wagen Zündschlüssel auf „Zündung“
stellen, damit das Lenkradschloss nicht einrastet
und die Beleuchtungseinrichtung (Bremsleuchten!) funktioniert.
Beginnt der Abschleppvorgang außerhalb der Autobahn, dürfen
Sie nicht in die Autobahn einfahren.
Beginnt der Abschleppvorgang auf der Autobahn, müssen Sie diese
an der nächsten Abfahrt verlassen.
Bodewig: „ Abschleppen ist keine ungefährliche Tätigkeit.
Sie werden Ihre volle Konzentration brauchen.“
Deutsche Verkehrswacht e. V.
Opel und General Motors (GM)
Dass Opel eine hundertprozentige Tochter des USamerikanischen Automobilkonzerns
GM ist, ist vielen Leuten, auch Opelfahrern, erst jetzt, wo General Motors
in Liquiditätsschwierigkeiten steckt, klargeworden. Tatsächlich
ist Opel schon seit 1929 Tochter der General Motors Corporation in Detroit
auf der Grenze zwischen USA und Kanada. Damals war die Adam Opel AG der
deutsche Automobilhersteller mit dem größten Absatz. Für
den Absatz sorgte der „Laubfrosch“, das erste deutsche Automobil, welches
am Fließband gebaut wurde. Der Laubfrosch hatte anfangs einen Hubraum
von 951 ccm und erhielt seinen Namen wegen der stets grünen Lackierung.
Das erste Opel-Logo:
1862: Initialen des Gründers: A. O.
Durch den Verkauf an General Motors wurden die Söhne und Enkel
des Firmengründers Adam Opel schlagartig zu Multimillionären
und zu Personen des öffentlichen Lebens. Sehr populär wurde der
Enkel Fritz von Opel (1899 – 1971) der das erste Auto mit Raketenantrieb
baute und selber fuhr, wobei zahlreiche damalige Geschwindigkeitsweltrekorde
purzelten. Am 30.09.1929 machte er einen bemannten Raketenflug über
eine Strecke von drei Kilometer. Gestartet war er auf dem Frankfurter Flugplatz
am Rebstock.
Ein anderer Enkel von Adam Opel war Georg von Opel (1912-1971). Dieser
fuhr ebenfalls Automobil-Weltrekorde und war siebenmal Deutscher Meister
bei den Ruderern. Später war er Präsident der Deutschen Olympischen
Gesellschaft und Mitglied von IOK und NOK. Er war Weltreisender und Hobby-Zoologe
und Zoogründer.
Der Gründer der Firma Adam Opel lebte von 1837 bis 1895 und baute
noch keine Automobile. 1862 eröffnete er in Rüsselsheim eine
Nähmaschinenfabrik und verkaufte über eine Millionen Nähmaschinen.
Ab 1886 produzierte er als erster deutscher Unternehmer Fahrräder
und war auch damit sehr erfolgreich. Erst drei Jahre nach seinem Tode begannen
seine Söhne Karl, Wilhelm, Heinrich, Fritz und Ludwig mit der Produktion
von Automobilen.
Das Firmenlogo von Opel hat sehr oft gewechselt. An den Kühlern
der ersten Opel war ein ovales Emblem mit dem Schriftzug „Motorwagenfabrik
Opel Rüsselsheim“ zu sehen. Ab 1909 wird der Text auf „Opel“ reduziert,
schwungvoll wie von Hand geschrieben. 1937 auf dem Höhepunkt der Zeppelinzeit
fliegt ein Luftschiff durch einen Kreis, welcher ein Rad symbolisieren
soll. Nach dem Ende der Zeppelinlinienflüge wird das Luftschiff immer
schlanker und schließlich zum Blitz.
Nachdem die Firma Adam Opel schon gut 20 Jahre „Motorwagen“ baute,
wurde im amerikanischen Staat Michigan 1908 von William Crapo Durant (1861-1947)
die Firma General Motors Corporation gegründet. Bis vor kurzem war
GM das größte Unternehmen der Welt in der Autoproduktion. Erst
2007 wurde es von Toyota in der Stückzahl produzierter Wagen überholt.
Es gibt kein Produkt mit dem Namen General Motors. Die Marken heißen
bzw. hießen Buick, Cadillac, Chevrolet, Holden, Oldsmobil, Opel,
Pontiac und Vauxhall.
Als auch in Amerika die bis vor kurzem sehr niedrigen Kraftstoffpreise
anzogen, wandte sich ein größerer Teil der Kundschaft an asiatische
und europäische Hersteller, deren Produkte weniger Kraftstoff brauchen.
Personal musste freigesetzt werden, kostete dann jedoch wegen Betriebsrentenzusagen
und Betriebskrankenkassen weiterhin Geld. Als nun noch die Bankenkrise
zu allgemeiner Kaufzurückhaltung führte, kam GM ins Schleudern
und muss nun die ausländischen Werke veräußern oder auslutschen.
Hoffentlich finden die Amerikaner Käufer für das Opelwerk.
A.O.
Winterreifen
Österreich hat seit Januar 2008 die Winterreifenpflicht eingeführt.
Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In
diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis,
Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein.Verstöße
werden mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Es ist zudem möglich,
dass die Polizei das Kfz aus dem Verkehr zieht. Kommt es ohne Benutzung
von Winterreifen zu einer Gefährdung anderer, drohen Strafen bis 5000
Euro. (In Deutschland drohen dafür 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg).
Ist der Siegeslauf der Diesel-PKW jetzt
beendet?
Jahr für Jahr stieg der Anteil der mit Dieselmotoren ausgerüsteten
PKW in Deutschland an. Dafür gab es mehrere Gründe. Der Hauptgrund
war allerdings der deutlich geringere Preis für Diesel Kraftstoff
im Vergleich zu Benzin. Das ist nun plötzlich und unerwartet vorbei!
Natürlich gibt es noch andere gute Gründe, dem Diesel PKW
den Vorzug zu geben, in erster Linie der deutlich geringere Kraftstoffverbrauch
pro Kilometer. Weiterhin die Anspruchslosigkeit der Dieselaggregate bezüglich
der Kraftstoffqualität. Diesel kann man unbedenklich in ganz Europa
tanken, bei Benzin wird nicht immer die zugesagte Oktanzahl eingehalten.
„Super Plus“ (Oktanzahl 98) gibt es nicht an jeder Tankstelle. Weiter spricht
für den Dieselmotor das hohe Drehmoment bei niedriger Drehzahl. Deshalb
ist der Dieselmotor bei LKW schon seit Jahrzehnten erste Wahl.
Gegen den Dieselmotor im PKW sprachen früher die schlechten Beschleunigungswerte.
Das ist jedoch vorbei. Hier wurde in der Entwicklung Großes geleistet!
Immer noch ein Problem sind die schmutzigen Tankplätze. Der Dieselkraftstoff
kriecht bis zum Griff der Zapfpistole und oft schäumt der Dieselkraftstoff
beim Tanken aus dem Einfüllstutzen und breitet sich auf dem Beton
aus. Subjektiv hat man das Gefühl, man müsse sich nach dem Betanken
die Schuhsohlen abputzen. Ein weiterer Grund, sich lieber einen „Benziner“
zu kaufen, war für sparsame Leute schon immer und auch weiterhin,
der höhere bauartbedingte Anschaffungspreis eines Diesel-PKW
im Vergleich zu Benziner.
Die Abwägung der positiven und negativen Gründe bei der Wahl
zwischen Diesel- und Ottomotor führte bisher stetig zu einem Anwachsen
des Anteils der Diesel-PKW. Wie wird das wohl in der Zukunft werden, wenn
Dieselkraftstoff auf Dauer teurer als Benzin bleibt? Im Augenblick wäre
eine Antwort völlig spekulativ! Es hängt auch davon ab, wie die
Politik auf die neue Sachlage reagiert. Wird die Strafsteuer für Dieselaggregate
Bestand haben?
Warum nun ist plötzlich der Dieselkraftstoff teurer als Benzin,
obwohl sich die ungleich hohen Mineralölsteuern und „Ökosteuern“
für die beiden Sorten nicht geändert haben. Meines Erachtens
ist die Politik des „Billigen Geldes“ der „Fed“ in Washington und ihres
früheren Chefs Alan Greenspan daran Schuld. Dieser Politik wird ja
auch die weltweite Bankenkrise angelastet. Fed ist die Abkürzung für
Federal Reserve System. Ihr früherer Leiter Alan Greenspan hat jahrelang
die Zinsen extrem niedrig gehalten und dadurch Präsident G.W. Bush
ermöglicht, die Kriege gegen Irak und Afghanistan zu finanzieren und
die Rüstungsindustrie anzukurbeln. Infolgedessen verlor der Dollar
gegenüber dem Euro immer mehr an Wert und China und andere Staaten
konnten mit billigen Dollars ihre Produktionsstätten enorm vergrößern.
Diese neuen Fabriken brauchen unter anderen viel elektrischen Strom. Die
Netze für die Stromverteilung in dem Riesenland China kann man nicht
von heute auf morgen bauen und deshalb wird der Strom vor Ort mit Dieselaggregaten
erzeugt. Dafür braucht man mehr Dieselöl, als der Markt hergibt.
Es kommt zur Verknappung und nach den ungeschriebenen Gesetzen des Marktes
zur Preisanhebung beim Dieselöl. Selbstverständlich ist dieses
beschriebene Szenarium nicht der einzige Grund für die Dieselölverknappung,
aber die anderen Gründe sind sehr ähnlich gelagert.
A.O.
Sicherheit bei Dunkelheit
Tipps für den sicheren Schulweg in der dunklen Jahreszeit
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt auch die Gefährdung von
Kindern im Straßenverkehr, da sie ihren
Weg zur Schule im Dunkeln zurücklegen müssen. Die Zahlen
des Statischen Bundesamtes belegen dies: Über
die Hälfte der morgendlichen Schulwegunfälle passiert zwischen
November und Februar, fast drei Viertel in der
dunklen Jahreszeit von Oktober bis März. Daher appelliert die
Deutsche Verkehrswacht an alle Eltern, Vorsorge zu treffen und jede Möglichkeit
zu nutzen, um die Sicherheit ihres Kindes zu verbessern:
-
Kinder sollten so gekleidet sein, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer
schon aus der Ferne zu erkennen sind. Entscheiden Sie sich daher auch bei
der Winterkleidung für helle, auffällige Farben.
-
Achten Sie auf Kleidung mit Reflexmaterialien. Diese erhöhen die Sichtbarkeit
Ihres Kindes erheblich. Während ein dunkel gekleideter Fußgänger
auf eine Entfernung von 30 Metern wahrgenommen wird, ist eine Person mit
retroreflektierender Kleidung schon aus 130 bis 150 Metern Entfernung zu
sehen.
-
Reflektierende Aufsätze auf Schuhen und reflektierende Elemente an
den Accessoires wie Mützen, Handschuhen und Schals erhöhen die
Sichtbarkeit zusätzlich.
-
Achten Sie darauf, dass der Schulranzen mit retroreflektierenden Materialien
versehen ist.
-
Erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihres Kindes durch reflektierendes Zubehör,
wie z.B. Blinkis, die Sie an Schulranzen oder Kleidung heften können.
-
Lassen Sie Ihr Kind möglichst nur beleuchtete Wege zur Schule gehen.
-
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es gerade während der dunklen Jahreszeit
möglichst nur beleuchtete Übergänge benutzen soll, um auf
die andere Straßenseite zu gelangen.
-
Gehen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Kind gemeinsam den Schulweg ab, um den
sichersten gut beleuchteten Weg zu ermitteln.
-
Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad in die Schule fährt, kontrollieren Sie
unbedingt die Beleuchtung des Fahrrads und statten Sie es optimal mit reflektierenden
Materialien aus.
Deutsche Verkehrswacht e.V.
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